Dem Verurteilten wurde zur Last gelegt am Abend des 30. Oktober 2020 seine Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung angegriffen zu haben. Ein Nachbar alarmierte – nach einem Hilferuf der Frau - die Polizei.
Als die Beamten vor Ort eintrafen eskalierte die Situation. Der Reutlinger bestieg sein Auto und war damit gezielt auf die Polizisten zugefahren. Nur durch den gezielten Schuss einer Beamtin auf das Auto des Angeklagten konnte er zum Stehen gebracht werden.
Der Vorsitzende Richter des Tübinger Landgerichts erklärte in der Urteilsverkündung, der Angeklagte hätte den Tod der vier Gesetzeshüter billigend in Kauf genommen. Da er sich in einem psychischen Ausnahmezustand befand und unter Drogeneinfluss stand, sei er vermindert schuldfähig.
Stark bewölkt 7 / 8° C Luftfeuchte: 95% |
Bedeckt 8 / 9° C Luftfeuchte: 95% |
Stark bewölkt 6 / 7° C Luftfeuchte: 94% |