Baden-Württemberg:
Erleichterungen für Geimpfte
Stand: 13.04.21 10:39 Uhr
Wie das Gesundheitsministerium mitteilt, sind Bürgerinnen und Bürger mit vollständigem Impfschutz in Baden-Württemberg künftig von der Absonderungspflicht befreit.
Das Gesundheitsministerium setzt damit die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts um. Demnach ist für enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen COVID-10 geimpft sind, eine Ausnahme von der Pflicht zur Absonderung vorzusehen, gleiches gelte auch für Personen, die bislang eine Impfstoffdosis erhalten oder in der Vergangenheit eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben. Wenn in stationären Einrichtungen der Pflege 90 Prozent der Bewohner durchgeimpft seien, könnten außerdem wieder mehr Besuche ermöglicht werden.Die Änderungen sollen am 19. April in Kraft treten.
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