Corona-Schnelltest mit QR-Code  | Bildquelle: RTF.1

Tübingen:

Testpflicht in Betrieben ab 50 Mitarbeitern

Stand: 09.04.21 15:31 Uhr

Im Rahmen des Modellversuchs „Öffnen mit Sicherheit“ müssen alle Tübinger Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern ab Montag regelmäßig Schnelltests anbieten.

Wenn Beschäftigte maximal drei Tage pro Woche im Betrieb sind, müssen sie einmal in der Woche getestet werden. Wer vier oder mehr Tage wöchentlich arbeitet, hat zwei Tests zu machen.

Arbeitgeber können die benötigten Schnelltests bei der Stadtverwaltung käuflich erwerben. Mit dieser Testpflicht möchte Oberbürgermeister Boris Palmer einen neuen Lockdown in Tübingen vermeiden.

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