Wenn Beschäftigte maximal drei Tage pro Woche im Betrieb sind, müssen sie einmal in der Woche getestet werden. Wer vier oder mehr Tage wöchentlich arbeitet, hat zwei Tests zu machen.
Arbeitgeber können die benötigten Schnelltests bei der Stadtverwaltung käuflich erwerben. Mit dieser Testpflicht möchte Oberbürgermeister Boris Palmer einen neuen Lockdown in Tübingen vermeiden.