Tübingen | Bildquelle: RTF.1

Tübingen:

Modellversuch „Öffnen mit Sicherheit“ geht mit Anpassungen weiter

Stand: 08.04.21 13:22 Uhr

Im Landkreis Tübingen greift, aufgrund einer 7-Tages-Inzidenz über 100, ab dem heutigen Dienstag die sogenannte Corona-Notbremse.


Der Modellversuch der Stadt Tübingen "Öffnen mit Sicherheit" blieb davon bisher unberührt. Die Landesregierung hat heute entschieden, dass das Tübinger Modellprojekt trotz Notbremse in modifizierter Form fortgesetzt werden kann.

Folgende Anpassungen treten ab Mittwoch, 7. April 2021, in Kraft:

· Der Einzelhandel im gesamten Stadtgebiet und Kultureinrichtungen wie Theater und Kinos dürfen mit Testpflicht geöffnet bleiben. Das bedeutet: Kundinnen und Kunden sowie Besucherinnen und Besucher müssen weiterhin ein analoges oder digitales Tagesticket vorweisen. Die Testpflicht gilt jetzt auch für den zusätzlich geöffneten Einzelhandel außerhalb der Innenstadt, der in Tübingen geöffnet bleiben darf und in anderen Orten im Landkreis Tübingen wegen der Inzidenz über 50 ab sofort wieder schließen muss.

· Die bisher geöffnete Außengastronomie in Tübingen schließt. Abhol- und Lieferdienste sind weiterhin möglich (ohne Testpflicht).

· An den im Auftrag der Stadtverwaltung betriebenen Teststationen erhalten weiterhin nur Personen ein Tagesticket, die im Landkreis Tübingen wohnen oder in der Stadt Tübingen arbeiten. Alle Standorte und Öffnungszeiten sind unter www.tuebingen.de/teststationen abrufbar. Auswärtige Gäste erhalten kein Tübinger Tagesticket. Sie können aber vor dem Besuch einer Kultureinrichtung vor Ort einen Schnelltest machen.

· Kinder dürfen die Tübinger Kindertagesstätten und die Notbetreuung an den Tübinger Schulen ab Montag, 12. April 2021, nur in Anspruch nehmen, wenn sie einmal in der Woche einen Schnelltest in der Einrichtung oder zu Hause machen.

· Die Testpflicht, die bereits für Friseure und körpernahe Dienstleistungen gilt, wird auf alle Tübinger Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten ausgeweitet. Ab Montag, 12. April 2021, müssen die Arbeitgeber ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens ein- bis zweimal pro Woche vor Ort einem Schnelltest unterziehen. Die Stadtverwaltung bietet den Betrieben die dafür benötigten Schnelltests zum Kauf an.

· Das Alkoholkonsumverbot nach 20 Uhr, das bereits in der Innenstadt gilt, wird ausgeweitet auf die Platanenallee und den Österberg. Die verschärfte Maskenpflicht im Fußgängerbereich wird beibehalten. Die Stadtverwaltung, private Sicherheitskräfte und die Landespolizei kontrollieren die Einhaltung.

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