Ab dem 19. April ist dann eine Rückkehr zum Wechselbetrieb für alle Klassenstufen vorgesehen, allerdings nur, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt.
Ausnahmen von dieser Regelung gibt es in der Woche nach Ostern für Prüfungsklassen sowie für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren.
Außerdem soll ab dem 19. April das Testen an Schulen verpflichtend werden und eine Zugangsvoraussetzung für den Präsenz-Unterricht oder die Notbetreuung sein.
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