Damit darf im Landkreis Tübingen beispielsweise kein „Click & Meet" mehr angeboten werden, sondern nur noch „Click & Collect", also die Abholung bestellter Waren. Schließen müssen außerdem auch Museen, Galerien, zoologische oder botanische Gärten oder auch Sonnenstudios.
Das Modellprojekt der Stadt Tübingen bleibt hiervon unberührt.