Buchhandlungen gehören bald nicht mehr zur Grundversorgung. Das teilte das baden-württembergische Staatsministerium dem Südwestrundfunk mit. Damit reagiert das Ministerium auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim.
Dieses hatte am Mittwoch einen Teil der Corona-Verordnung gekippt, nach der Buchhandlungen geöffnet sein dürfen, andere Einzelhandelsgeschäfte bei hohen Inzidenzen aber nicht. Dagegen hatte ein Möbelhaus aus dem Zollernalbkreis geklagt. Der VGH gab diesem Recht: die Ausnahmeregelung für Buchhandlungen würde gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.
Das Land hatte einige Tage Zeit, nachzujustieren, sonst würde die Corona-Verordnung komplett außer Vollzug gesetzt werden. Deshalb streicht das Land nun die Buchhandlungen aus der Liste der Grundversorger. Die Änderung soll spätestens am Montag in Kraft treten.
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