58 Betriebe in Baden-Württemberg, unter anderem auch in den Landkreisen Reutlingen und Zollernalb, sind von Geflügelpest-Verdachtsfällen betroffen. Sie haben von einem Geflügelbetrieb in Paderborn Junghennen geliefert bekommen, bei dem nun ein Ausbruch der Geflügelpest festgestellt wurde.
Die Auswirkungen in den betroffenen Betrieben seien fatal, erklärte Hauk. In den meisten Betrieben hätten die Amtstierärzte schwerkranke und sogar tote Hennen vorgefunden. Da das Virus erst vor wenigen Tagen ausgebrochen ist, würde dies beweisen, wie aggressiv und hoch ansteckend es ist.
Auch die Auswirkungen auf die Tierhalter seien von großer Bedeutung. Diese müssten bei einem Fall in ihrem Betrieb umgehend handeln, erklärte Hauk. Auch wenn nur eine Henne mit dem Virus infiziert sei, müsste der ganze Bestand vom Halter getötet werden. Zusätzlich müssen die betroffenen Betriebe gereinigt und desinfiziert werden. Auch gibt es Beschränkungen beim Erbringen von Erzeugnissen, wie z.B. bei Eiern, so Hauk weiter.
Eine weitere Maßnahme sei die Einrichtung eines Sperrbezirks mit einem Radius von mindestens 3km um den Seuchenbetrieb. Innerhalb dieses Sperrbezirks gelten strenge Auflagen für die Geflügelhalter, erklärte Hauk. Diese Auflagen gelten aber nicht nur für die Hennen, sondern auch für Säugetiere. Das bedeute, dass auch beispielsweise Schweine oder Kühe von diesen Beschränkungen betroffen seien. Die Halter müssten sich an das Veterinäramt wenden, bevor sie diese Tiere z.B. weiterverkaufen dürften.
Abschließend bittet Hauk die Tierhalter, die bislang noch keinen Kontakt zum Veterinäramt haben, aber Junghennen aus dem betroffenen Betrieb in Paderborn erhalten haben, sich schnellstmöglich beim Veterinäramt zu melden.
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