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Reutlingen/Tübingen:

Verkaufsoffene Sonntage: Palmer und Keck fordern für zwei Jahre Aussetzung des Anlassbezugs

Stand: 13.03.21 13:17 Uhr

Die Oberbürgermeister von Tübingen und Reutlingen, Boris Palmer und Thomas Keck, haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an Ministerpräsident Winfried Kretschmann gewandt. Sie fordern die rechtliche Voraussetzung dafür zu schaffen, den Anlassbezug bei verkaufsoffenen Sonntagen für zwei Jahre auszusetzen. Händler und Gastronomen hätten dadurch die Chance, über die regulären Öffnungszeiten hinaus wichtigen Umsatz zu erzielen.


"Der Lockdown wird mehr und mehr zur immensen Belastung für die Händler und Gastronomen in unseren Städten", beginnt das Schreiben der beiden OB´s Boris Palmer und Thomas Keck an Ministerpräsident Kretschmann:

Trotz der beim Bund-Länder-Treffen am 3. März verkündeten Öffnungsperspektiven bleibe die Situation sehr angespannt: "Viele Bars, Restaurant und Geschäfte kämpfen um Ihre Existenz, einige haben den Kampf bereits verloren. Wir müssen alles tun, um unsere Händlern und Gastronomen zu unterstützen."

Palmer und Keck fordern deshalb das Land in ihrem gemeinsamen Schreiben deshalb auf, "die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um den Anlassbezug bei verkaufsoffenen Sonntagen für zwei Jahre auszusetzen."

"Gemäß § 8 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg", erläutern Palmer und Keck, "dürfen Städte und Gemeinden an bis zu drei Sonn- oder Feiertagen verkaufsoffene Sonntage genehmigen."

Durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes seien die rechtlichen Voraussetzungen noch strikter gefasst worden: "Nur Veranstaltungen, die selbst einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen, können Anlass für eine Ladenöffnung sein. Die Läden dürfen sonntags also nur in Zusammenhang mit einem konkreten Event öffnen." 

Diese Voraussetzungen sind, argumentieren Keck und Palmer,  in Zeiten der Pandemie nicht umsetzbar: "Durch solche Events wird eine unverhältnismäßig große Anzahl an Gästen in die Innenstadt gezogen. Hinzu kommt die Unsicherheit, ob die aktuelle Lage überhaupt ein Event mit vielen Menschen zulässt – von kurzfristigen Pandemie-bedingten Absagen mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen einmal abgesehen".

Außerdem sei es "für die Organisatoren der verkaufsoffenen Sonntage – in der Regel die lokalen Händler selbst oder deren Interessenverbände – nicht zumutbar, neben der Umsetzung von Wiedereröffnungs-, „Click and Collect"- oder Hygienekonzepten, die Planung und Durchführung eines Großevents zu übernehmen."

Weiter schreiben die beiden Stadtoberhäupter: "Wir möchten, dass unsere (Innen)städte auch nach der Pandemie lebendig und attraktiv sind und sind davon überzeugt, dass auch das Land Baden-Württemberg dieses Ziel hat. Den Anlassbezug bei verkaufsoffenen Sonntagen für zwei Jahre auszusetzen, ist eine weitere notwendige Maßnahme. Deshalb fordern wir das Land auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Ohne den Anlassbezug könnten die Organisatoren verkaufsoffene Sonntage unkompliziert und flexibel planen. Händler und Gastronomen hätten die Chance, über die regulären Öffnungszeiten hinaus wichtigen Umsatz zu erzielen."

In diesem Zusammenhang dürfe man, argumentieren Keck und Palmer,  "nicht die vielen Menschen vergessen, die in Handel und Gastronomie arbeiten. Der Erhalt ihrer Arbeitsplätze ist immens wichtig. Die Zeit für eine solche Entscheidung drängt – wir bitten Sie deshalb, sich unserer Forderung schnellstmöglich anzunehmen und eine zügige Entscheidung herbeizuführen."

Anmerkung der Redaktion:

In einer früheren Version des Artikels lautete die Überschrift: "Palmer und Keck fordern verkaufsoffene Sonntage für zwei Jahre". Manche Leserkommentatoren, die offenbar nur die Überschrift (!), nicht aber den Artikel selbst gelesen haben, haben dies offenbar als Forderung nach einer zweijährigen durchgehenden Sonntagsöffnung missverstanden. Dies ist nicht der Fall.

Die beiden Oberbürgermeister fordern in ihrem Schreiben lediglich die Aufhebung des Anlassbezuges. Dies heißt, dass verkaufsoffenen Sonntage in Zukunft auch dann genehmigt werden könnten, wenn parallel kein größeres Event stattfindet.

Zur besseren Nachvollziehbarkeit haben wir in unserem Online-Artikel nun auch wesentliche Passagen des Schreibens eingearbeitet.

Erstveröffentlichung: 10.03.2021

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