Kooperationsvereinbarung | Bildquelle: RTF.1

Landkreis Reutlingen:

Kooperationsvereinbarung zwischen Notfallseelsorge und Notfallnachsorgedienst

Stand: 10.03.21 14:25 Uhr

Gleich neun Mal musste der Reutlinger Landrat Thomas Reumann unterschreiben - und zwar die Kooperationsvereinbarung zwischen der Notfallseelsorge der evangelischen und katholischen Kirchen und dem Notfallnachsorgedienst des DRK. Diese beiden Einrichtungen wurden nun unter dem Dach der „ Psychosozialen Notfallversorgung“, kurz PSNV, zusammengeführt.


Künftig wird es also eine Geschäftsstelle geben, die aus einer Verwaltung und einem Leitungsteam besteht.

„Und dadurch, dass in dieser Kooperationsvereinbarung eine Hauptamtlichkeit einer Geschäftsstelle anteilig festgelegt wird, werden natürlich diejenigen, die es ehrenamtlich machen, deutlich entlastet. Deshalb hat auch der Kreistag sich hieran beteiligt, um dieses mit zu unterstützen und vor allem auf Dauer zu sichern", erklärt Landrat Reumann.

Der Landkreis beteiligt sich mit 10.000 Euro pro Jahr. Diese Unterstützung erlaube es der Geschäftsstelle, besser für Nachwuchskräfte zu werben, freut sich die Koordinatorin der PSNV-Geschäftsstelle, Manuela Seynstahl. Um alles eines Tages geordnet an Nachfolger zu übergeben, brauche es eine professionelle Struktur, so Seynstahl.

Und das ermöglicht die Kooperationsvereinbarung, auf der nur noch die Unterschrift des Landrats gefehlt hat. Die von Reumann unterschriebenen Exemplare finden nun ihren Weg zu den Beteiligten, die alle tatkräftig an diesem Vorhaben mitgewirkt haben.

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