Wilhelmstraße Reutlingen | Bildquelle: RTF.1

Baden-Württemberg:

Endlich! Einzelhandel darf öffnen. Sport ist möglich: Bei Regional-Inzidenz kleiner 50 - Kretschmann und Eisenmann einigen sich

Stand: 05.03.21 11:42 Uhr

Der Einzelhandel in Baden-Württemberg darf öffnen - sofern die Inzidenz einer Region unter 50 liegt. Darauf haben sich Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) und Kultusministerin Eisenmann (CDU) am späten Abend verständigt. Die Ministerkonferenz der Bundesländer hatte zuvor offengelassen, ob der Wert landesweit oder regional eingehalten werden muss. Öffnen dürfen auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten. Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen von bis zu 20 Kindern soll im Außenbereich möglich sein. Lesen Sie hier die ausführliche Info aus dem Stuttgarter Staatsministerium:

Kretschmann und Eisenmann einigen sich auf Anwendung regionaler Inzidenz bei Öffnungsschritten

Der Beschluss der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin hatte, schreibt das Staatsministerium BW in einer Pressemitteilung, ein Öffnungskonzept vorgelegt: Das erlaubt -  über die Maßnahmen im zweiten Öffnungsschritt hinaus - unterschiedliche Lockerungen bei Sieben-Tage-Inzidenzen unter 50, sowie bei Inzidenzen, die sich zwischen 50 und 100 bewegen.

"Hierbei wurde offen gelassen", schreibt das Staatsministerium, "ob von einer landesweiten oder regionalen Inzidenzen („...in dem Land oder einer Region...") ausgegangen werden soll."

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat dazu nach Angaben des Staatsministeriums das Einvernehmen mit dem Koalitionspartner in der Landesregierung gesucht und gemeinsam mit Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) "vereinbart, dass die Landesregierung bei den Maßnahmen die regionale Sieben-Tage-Inzidenz in den Stadt- und Landkreisen gelten lässt." Damit nimmt die Landesregierung nicht die Landesinzidenz zum Maßstab.

Wörtlich heißt es: "Das bedeutet, entlang des MPK-Beschlusses, dass bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern im betreffenden Stadt- oder Landkreis der Einzelhandel geöffnet werden kann unter Einhaltung der im MPK-Beschluss definierten Quadratmeterfläche pro Kundin oder Kunde. Des Weiteren können Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten öffnen. Und kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen soll im Außenbereich möglich sein."

Weiter schreibt das Staatsministerium: "Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist in den betreffenden Stadt- und Landkreisen „click&meet" möglich. Das heißt die Öffnung des Einzelhandels für sogenannte terminshopping-Angebote mit der im MPK-Beschluss dargestellten Quadratmeterbegrenzung pro Kundin oder Kunde. Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können mit vorheriger Terminbuchung besucht werden. Kontaktfreier Sport mit maximal 5 Personen aus zwei Haushalten und im Freien für Gruppen mit bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren sind möglich."

Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen seien "gemeinsame Absprachen zu treffen, um eine überregionale oder kreisübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden."

Näheres will die Landesregierung am morgigen Freitag, 05. März 2021 in einer Regierungsinformation von Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Plenum des Landtags von Baden-Württemberg ausführen.

Quelle: PM Staatsministerium BW

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