Ab Montag, 15. März 2021, sollen alle Klassen der Grundschulen zu einem eingeschränkten Präsenzbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren.
Auch die weiterführenden Schulen sollen ab 15. März 2021 mit den Klassen 5 und 6 zu einem eingeschränkten Präsenzbetrieb zurückkehren.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte in einer Pressemitteilung des: „Mir war wichtig, dass wir den ersten Öffnungsschritt bei den Grundschulen und Kitas machen. Denn die Kleinsten und ihre Familien leiden am meisten unter dem Lockdown. Wir wollen Grundschülern jetzt mit dem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ein Stück ihres normalen Schulalltags zurückgeben. Das ist pandemisch verantwortbar, weil die Schüler in kleinen Klassen und festen Gruppen sind. Wir haben versprochen, dass wir im Rahmen weiterer vorsichtiger Öffnungen auch die weiterführenden Schulen in den Blick nehmen wollen. Deshalb machen wir in Klassen 5 und 6 jetzt den nächsten vorsichtigen Schritt. Mir ist aber wichtig zu betonen: Wir müssen ganz behutsam und immer schrittweise vorgehen – das sind wir unseren Kindern und Lehrern schuldig. Mit den Möglichkeiten zu verstärktem Testen haben wir ergänzend zu den bestehenden Vorsichtsmaßnahmen ein zusätzliches Sicherheitsnetz, das die Schritte begleitet."
Seitens Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann heißt es: „Der Präsenzunterricht ist trotz des hohen Engagements der Lehrkräfte im Fernunterricht durch nichts zu ersetzen. Auch ein gemeinsames Lernen vor Ort und der direkte Kontakt zwischen Schülerinnen und Schülern und ihren Lehrkräften sind unverzichtbar. Der Unterricht im Klassenverband ist deshalb pädagogisch geboten und auch mit Blick auf die seelische Gesundheit der Kinder sowie Kindern aus sozial schwierigen Verhältnissen oder mit Lernschwierigkeiten von zentraler Bedeutung."
Für die Grundschulen gilt dabei, dass der Präsenzunterricht in möglichst konstanten Gruppen (Kohortenprinzip) erfolgen soll. Die Klassen 5 und 6 kehren ebenfalls in den Präsenzunterricht zurück. Alle Schülerinnen und Schüler kommen ins Schulgebäude und sollen unter Berücksichtigung der AHA-Regeln unterrichtet werden. Sportunterricht findet weiterhin nicht statt. Außerschulische Partner, soweit sie fester Bestandteil des Schulbetriebs sind - zum Beispiel beim Ganztag und in der flexiblen kommunalen Betreuung - können dabei in den Präsenzbetrieb einbezogen werden. Wichtig ist aber auch hier, dass konstante Gruppen gebildet werden. Auch Spaziergänge und Ausflüge an der frischen Luft sind unter Beibehaltung fester Gruppen möglich. Alle übrigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen hingegen sind bis auf weiteres nicht möglich. Für die Grundschulen bedeuten diese Öffnungsschritte, dass sie ab 15. März 2021 auch keine Notbetreuung mehr anbieten müssen. Auch für die Klassen 5 und 6 entfällt mit diesem Schritt die Notbetreuung, für Klasse 7 hingegen wird es weiter das Angebot der Notbetreuung geben.
„Diese Öffnungsschritte sind auch aus infektiologischen Gründen sinnvoll und richtig. Zahlreiche Rückmeldungen aus den Grundschulen zeigen, dass der aktuelle Wechselbetrieb auch deshalb zu einer größeren Durchmischung der Gruppen und zu mehr Kontakten führt, da gleichzeitig die Notbetreuung ebenfalls in Anspruch genommen wird. Das Prinzip der festen Gruppen lässt sich im eingeschränkten Regelbetrieb eindeutig am besten gewährleisten", so Eisenmann.
Für die Abschlussklassen gelten weiterhin die bestehenden Regelungen. Die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen, werden seit 22. Februar 2021 im Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht unterrichtet. Die Schulen entscheiden dabei selbst über den Umgang des Präsenzangebots. Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 werden zunächst weiterhin im Fernunterricht unterrichtet. Dieser Rahmen gilt zunächst bis zu den Osterferien. Sofern es die Infektionslage zulässt, soll der Präsenzunterricht auf weitere Jahrgänge ausgeweitet werden. Über die bereits bestehenden und noch im Ausbau befindlichen Testangebote vor Ort sollen auch Schülerinnen und Schüler, die im Präsenzunterricht sind, ein freiwilliges Testangebot wahrnehmen.
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