Reutlingen:
Rauchwarnmelder ab Januar Pflicht - IHK klärt auf
Stand: 19.10.14 16:48 Uhr
Die IHK Akademie Reutlingen hat jetzt zu einem Vortag über Rauchwarnmelder eingeladen.
Denn ab dem 1. Januar sind sie in allen Wohnungen – in Schlafräumen und Fluchtwegen – Pflicht. Für die Anbringung in Mietwohnungen ist der Eigentümer beziehungsweise die Wohnungsbaugesellschaft zuständig. In seinem Vortrag stellte Schornsteinfegermeister Frank Adam die Pflicht der Eigentümer da und beschrieb die Möglichkeiten der richtigen Anbringung der oftmals lebensrettenden Rauchmeldern.
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