Baden-Württemberg:
Verbotsgesetz tritt in Kraft: Für zweckentfremdeten Wohnraum kann Genehmigungspflicht eingeführt werden.
Stand: 15.02.21 21:47 Uhr
Am Dienstag, den 16. Februar, tritt in Baden-Württemberg das sogenannte Zweckentfremdungsverbotsgesetz in Kraft.
Das Gesetz soll örtlichen Wohnraummangel bekämpfen. Betroffene Städte und Gemeinden können eine Genehmigungspflicht einführen, wenn Wohnraum als Gewerberaum verwendet oder als gewerbliche Ferienwohnungen angeboten und somit zweckentfremdet wird. Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut betonte, der vielerorts knappe Wohnungsbestand könne so besser erhalten werden.
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