Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gab gestern bekannt, dass die nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg hinsichtlich der aktuellen Inzidenz-Zahlen keine angemessene Maßnahme mehr sei. Deswegen wird diese ab Donnerstag nicht mehr gelten. Ministerpräsident Kretschmann hatte bereits ähnliche Pläne.
Er habe am Wochenende mit seinem Chef der Staatskanzlei besprochen, am Montag die Ausgangssperre aufzuheben. Das Gericht sei ihm nur ein paar Tage zuvorgekommen, so Kretschmann weiter. Eine schnellere Entscheidung auf Seiten der Landesregierung sei allerdings nicht möglich gewesen, denn der Beschluss hätte zuerst diskutiert und beschlossen werden müssen. Er sei ja schließlich nicht der „König von Württemberg" und könne alles selbst entscheiden, so Kretschmann.
Doch auch für die Ausgangssperre am Tag gibt es Änderungen. Diese soll landesweit aufgehoben werden, unabhängig vom Inzidenzwert. Die nächtliche Ausgangssperre soll nur noch in Gebieten von einer Inzidenz von über 50 in Kraft treten. Dort beginne sie dann auch erst um 21 Uhr und nicht wie bisher um 20 Uhr.
Im weiteren Verlauf der Konferenz sprach Kretschmann auch noch über Öffnungsperspektiven der verschiedenen Gewerbe. Zunächst sollen Kitas und Grundschulen wieder öffnen, auch Friseure sollen frühzeitig wieder arbeiten dürfen. Danach folgen der Einzelhandel und in einem weiteren Schritt die Gastronomie.
Eine klare Prognose und feste Termine, wann wieder geöffnet werden darf, sei derzeit nicht möglich. Besonders die Öffnung von Kitas und Grundschulen sei aufgrund der Virus-Mutationen nur schwer planbar.
Auch zu den Kontaktbeschränkungen gab Kretschmann ein kurzes Statement ab: Lockerungen seien hier in nächster Zeit nicht geplant.
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