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Baden-Württemberg:

Gericht kippt Ausgangssperre: Stoch und Selcuk zum Urteil

Stand: 08.02.21 16:17 Uhr

Das Verwaltungsgericht in Mannheim hat die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. In der Nacht zum Donnerstag soll sie das letzte Mal gelten. Was der SPD-Spitzenkandidat Andreas Stoch und der Reutlinger SPD-Landtagskandidat Ramazan Selcuk dazu sagen, lesen Sie hier.


Im Dezember wurde sie von der Landesregierung erlassen – die nächtliche Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr. Nun wurde sie vom Verwaltungsgericht gekippt. Eine Frau aus Tübingen hatte dagegen geklagt und das Gericht hat ihr Recht gegeben.

Das überrascht den SPD-Landeschef, Andreas Stoch, nicht: "Die Ausgangssperre wurde ja in Baden Württemberg als eines von vielen Instrumenten verhängt, um Kontakte zu reduzieren, das wurde damals begründet mit steigenden Infektionszahlen und wir haben schon vergangene Woche im Landtag deutlich gemacht: wir können nicht immer in die eine Richtung Dinge verschärfen, sondern dann, wenn die Infektionszahlen unter einen bestimmten Stand gehen, muss man auch wieder ein Stück weit lockern, muss man ein Stück zurückgeben von der Freiheit."

So begründete das Gericht auch seine Entscheidung: die verbesserte Pandemielage erlaube keine Ausgangssperre. Die Infektionszahlen liegen in 16 Stadt- und Landkreisen im Land nun unter der kritischen Marke von 50. Tübingen hat eine 7-Tage-Inzidenz von 29,7, Reutlingen von 45,6 (Quelle: baden-wuerttemberg.de)

Dennoch müsse man vorsichtig sein, so Stoch: "Was wir nicht wollen, ist ein Hochschnellen der Infektionszahlen. Das heißt, man muss trotzdem an die Menschen appellieren, trotzdem diszipliniert und möglichst wenig Kontakte zu haben."

Da stimmt Parteikollege und Reutlinger Landtagskandidat Ramazan Selcuk ihm zu. Er glaubt aber an das Verantwortungsbewusstsein der Reutlingerinnen und Reutlinger.

Noch vor zwei Wochen hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann die Ausgangssperre nicht aufheben wollen, obwohl FDP-Fraktionschef Rülke eine Lockerung gefordert hatte. Rülke begrüßt deshalb nun den Beschluss des Gerichts.

Ab Donnerstag gilt die Ausgangsbeschränkung nicht mehr.

Seitens der Landesregierung heißt es in einer Pressemitteilung:

„Die nächtliche Ausgangssperre, die bei uns im Land seit dem 12. Dezember 2020 in Kraft ist, hat sicherlich mit dazu beigetragen, dass die Zahl der Neuinfektionen in Baden-Württemberg stärker als in anderen Ländern gesunken ist. Seit etwa einer Woche verzeichnen wir bei uns die niedrigste Inzidenz aller Länder - ein erfreuliches Resultat.

Weil es inzwischen eine größere Zahl an Kreisen mit einer Inzidenz unter 50 gibt, ist das Gericht nun zu der Auffassung gelangt, dass eine landesweit gültige nächtliche Ausgangssperre nicht mehr verhältnismäßig ist.

Wir haben unsererseits schon die Überlegung angestellt, die landesweite Regelung außer Kraft zu setzen und dafür eine inzidenzbasierte regionale Regelung für eine nächtliche Ausgangssperre zu treffen. Das Vorhaben war, die landesweite nächtliche Ausgangssperre zum 15.2., mit dem Auslaufen der aktuellen Corona-Verordnung, aufzuheben, um sie dann in eine regionale Regelung übergehen zu lassen, bei der eine nächtliche Ausgangssperre nur für Kreise gilt, die eine bestimmte Inzidenz überschreiten.

Das Gericht hat nun die Aufhebung zum 11.2 verfügt. Nach einer ersten kursorischen Prüfung der Entscheidung scheint uns die Umwandlung in eine inzidenzabhängige regionale Regelung möglich. Wir werden jetzt Beschluss und Begründung eingehend prüfen und dann zu bestimmen unter welchen Bedingungen wir die besagte regionale Regelung vornehmen können."

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