Wie die Stadt Reutlingen bekanntgab, wurden insgesamt 331 Quarantänefälle überprüft. In neun Fällen konnten die Quarantänepflichtigen nicht zu Hause angetroffen werden.
Dies entspricht einer Verstoß-Qutote von 2,7 Prozent. Den Abwesenden droht, nach eingehender Prüfung des jeweiligen Sachverhalts, die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens und damit ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro.