Das Bündnis fordert, dass bei einer Novelle des Bundesjagdgesetzes wissenschaftliche, wildbiologische, wildökologische und tierschutzrechtliche Aspekte stärker berücksichtigt werden. Denn nach wie vor fehlt im Bundesjagdgesetz eine klare und eindeutige Regelung dahingehend, dass ein "vernünftiger Grund" für das Töten von Tieren im Rahmen der Jagd zwingend erforderlich ist, und wie dieser nachzuweisen ist. Folgerichtig fordert das Bündnis die Liste der jagdbaren Tierarten im Bundesjagdgesetz - nicht zuletzt auch aufgrund der veränderten gesellschaftlichen Einstellung zum Tierschutz, die sich rechtlich im Staatsziel Tierschutz widerspiegelt - anzupassen.
Denn davon ist die Jagdgesetzgebung weit entfernt. Im Gegenteil, werden die in der Jägerschaft so zentral propagierten Tierschutzanforderungen im unbestimmten Rechtsbegriff der Weidgerechtigkeit nach und nach aufgegeben, so dass selbst der fahrlässige Abschuss von für den Nachwuchs lebensnotwendigen Elterntieren zur tierschutzrechtlichen Bagatelle runtergestuft werden soll.
Zulasten des Tierschutzes geht auch die Erweiterung des Hegebegriffs. Künftig soll "insbesondere eine Verjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen" möglich sein. Da wo es bisher üblich war, neue Schonungen für eine Übergangszeit einzuzäunen, wird nun propagiert Wildtierbestände soweit zu dezimieren, dass von ihnen kein unerwünschter Einfluss auf die Vegetation ausgehen kann. Das ist Ausfluss einer nicht zielführenden und tierfeindlichen Wald-vor-Wild-Ideologie, wie sie heute bereits mit bekannten Folgen für Rehe und Rothirsche in den Staatsforsten von Bayern, Sachsen und weiteren Bundesländern umgesetzt wird. Diese Art der Jagd greift massiv in die natürliche Alters- und Sozialstruktur der großen Grasfresser ein, nimmt den Kitzen und den Kälbern ihre Eltern und konterkariert eine wesentliche Funktion der Hege in der Jagd, nämlich die "Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes".
Kritisch zu sehen ist nicht zuletzt die vorgesehene massive technische Aufrüstung der Jäger zur Tötung von Wildtieren durch die Möglichkeit der Verwendung künstlicher Lichtquellen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, einschließlich Infrarotaufhellern und Nachtzielgeräten. Die schon heute stattfindende ganzjährige Jagd nimmt den Tieren mit diesen Möglichkeiten - auch denen, die nicht bejagt werden - den bislang letzten Rückzugsort, nämlich die Nacht.
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