Bisher kam er nur bei klassischen Darlehen zum Einsatz. Nun kann der Zuschuss auch in Fällen wie Mietkauf und Finanzierungsleasing in Anspruch genommen werden.
„Viele Betriebe und Soloselbständige sind unverschuldet nicht in der Lage, die Jahrestilgungsraten für Betriebswagen, Fahrgeschäfte oder Anlagen in der Veranstaltungstechnik aus eigener Kraft zu stemmen. Die Branchen sind von den staatlichen Beschränkungen weiterhin besonders hart betroffen. Der Tilgungszuschuss ist für sie eine wichtige Unterstützung und wurde deshalb weiter an ihre Bedarfe angepasst. Er hilft, Insolvenzen abzuwenden und Existenzen zu sichern", erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut in einer Pressemitteilung.
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