Kamin | Bildquelle: pixabay.com

Kaminofen:

Neue Feinstaubregeln - Was Kaminofen-Besitzer jetzt wissen müssen

Stand: 04.01.21 11:06 Uhr

Seit 1. Januar 2021 gelten neue Regeln für Kaminöfen. Alte Modelle dürfen nicht mehr betrieben werden. Aber es gibt Ausnahmen.

Ein knisterndes Feuer im Kamin ist nicht nur schön anzusehen - das Heizen mit einem Kaminofen schafft auch eine besonders behagliche Wärme. Ein Blick auf die Schadstoffemissionen stört allerdings die Romantik: Das Problem bei alten Öfen ist der Ausstoß an Feinstaub, der bei den neuen Modellen deutlich geringer ausfällt.

Mit der zweiten Stufe der Novelle der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung gelten seit dem 1. Januar 2021 neue Regeln für Kaminöfen. Um zu einer Verringerung der Emissionen beizutragen, wurden die Grenzwerte für den Ausstoß von Feinstaub und Kohlenmonoxid in der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung, kurz 1. BImSchV, festgelegt. Ab dem 1. Januar 2021 läuft deshalb die Schonfrist für Modelle, die vor dem 31.12.1994 eingebaut wurden, ab. Diese können nun entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden. Entscheidend ist dabei die Prüfung durch den Schornsteinfeger, der zu den verschiedenen Optionen Auskunft erteilen kann.

Ausnahmen von der Regel

Wie für viele Regeln gibt es aber auch hier Ausnahmen, berichtet das Serviceportal intelligent-heizen.info. Für offene Kamine beispielsweise gelten demnach die neuen Grenzwerte nicht, sofern sie nur gelegentlich genutzt werden. Auch für "Oldtimer" wie historische Kamine und Kachelöfen, die vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden, drückt der Gesetzgeber ein Auge zu, allerdings nicht für antike Öfen, die neu in einem Haus errichtet werden. Auch Besitzer beispielsweise eines Gartenhauses oder einer Immobilie, die allein durch eine Feuerstelle beheizt wird, können aufatmen, sofern sie an ihrem Kaminofen hängen.

Ein weiterer Weg, den Kaminofen fit für die neuen Regeln zu machen, ist der Einbau eines Feinstaubfilters. Sogenannte aktive Feinstaubfilter werden elektrisch betrieben, passive arbeiten auch ohne Strom. Welche Lösung mit Blick auf Kosten, Umweltbewusstsein und Wohlbefinden die beste ist, lässt sich am besten durch die Beratung eines Fachbetriebs lösen.

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