Guido Wolf | Bildquelle: RTF.1

Baden-Württemberg:

Fotografieren unter den Rock und Gafferfotos ab heute strafbar

Stand: 01.01.21 15:19 Uhr

Das unbefugte Fotografieren unter den Rock, das sogenannte Up-Skirting, oder in den Ausschnitt ist ab heute eine Straftat. Auch, wer Todesopfer nach Unfällen fotografiert oder filmt, macht sich strafbar.

Ein entsprechendes Gesetz sieht vor, solche Vergehen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe zu belegen. Der Antrag für die Strafbarkeit solcher Aktionen geht auf Justizminister Guido Wolf zurück. Als erster Justizminister der Länder hatte er bereits im Mai 2019 einen entsprechenden Strafbestand in diesem Bereich gefordert.
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