Donth betont, dass diese Aussagen weder allgemein, noch in diesem konkreten Fall stimmten, denn das Arbeitsschutzkontrollgesetz diene zum Schutz des Fleischhandwerks und sei mittelstandsfreundlich ausgestaltet worden. Der von Kober erweckte Eindruck, die FDP hätte den Schlachthofbetrieb aufrechterhalten wollen, sei ebenfalls nicht nachvollziehbar, erklärt Donth in einer Pressemitteilung.
Drei der vier Bundestagsabgeordneten des Landkreises seien mit Ausnahme von Donth Mitglieder im zuständigen Bundestagsausschuss und hätten den Metzinger Fall in die Beratungen mit einbringen können, erklärt Donth weiter. Dies hätte der CDU-Bundestagsabgeordnete aber weder in den Änderungsanträgen der FDP noch einer anderen Partei entnehmen können.
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