Aufgrund der derzeitigen begrenzten Verfügbarkeit des Impfstoffs ist damit zu rechnen, dass die ersten angebotenen Termine schnell vergeben sein werden.
Zum 15. Januar gehen dann neben den Zentralen auch die Kommunalen Impfzentren in allen Stadt- und Landkreisen in Betrieb. Anspruch auf eine Covid-19-Schutzimpfung haben derzeit, nach der entsprechenden Verordnung des Bundes, vor allem Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Impftermine vereinbaren können Sie telefonisch über die Impftermin-Servicehotline: 116 117 und online unter www.impfterminservice.de.