Regionalzug | Bildquelle: RTF.1

Region Neckar-Alb:

Regionalstadtbahn - Reumann: Kein Grund zur Euphorie!

Stand: 16.10.14 23:34 Uhr

Die geplante Regionalstadtbahn soll die Kreise Reutlingen, Tübingen und Zollernalb verbinden und damit den öffentlichen Personennahverkehr und die Verkehrssituation in der Region Neckar-Alb wesentlich verbessern. Aber wann kommt die Regionalstadtbahn denn jetzt? Oder besser: kommt sie überhaupt? Um einige der noch offenen Fragen zu klären, hat sich der Reutlinger Landrat Thomas Reumann gestern zu einem Gespräch mit Verkehrsminister Winfried Hermann und Finanzminister Nils Schmid in Stuttgart getroffen. Wir haben die Ergebnisse für Sie.

Die Elektrifizierung von Ammertal- und Ermstalbahn ist der erste Schritt zur Regionalstadtbahn, zusammen mit der Strecke Reutlingen-Tübingen. Für ersteres sind die Kommunen zuständig, zweiteres fällt in die Planungszuständigkeit der Deutschen Bahn.

Und deshalb habe man vom Land gefordert, wie es in anderen Vergleichsfällen auch gewesen sei, dass das Land dort das Risiko übernehme, falls man nicht den vollen Anteil des Bundes bekomme, erklärt Reumann. Das Land habe sich hier bewegt und gesagt: "Jawohl, wir stellen euch hier gleich mit anderen Projekten und sagen, wenn ihr nicht die 60 Prozent Förderung bekommt, übernehmen wir das".

Was das Land, in Person der beiden Minister, aber auch nach den gestrigen Gesprächen weiterhin ablehnt, ist dieselbe Zusicherung für den kommunalen Part, also die Elektrifizierung. Das Problem: Das entsprechende Förderprogramm des Bundes läuft aus und es sind weit mehr Projekte dafür angemeldet, als finanziert werden können – die Regionalstadtbahn ist nicht ganz vorn mit dabei. Die Chancen, dass für Ermstal- und Ammertalbahn nicht die vollen 60 Prozent vom Bund kommen, sind also durchaus gegeben. Aber genau diese 60 Prozent – in Zahlen: 37,5 Millionen Euro – brauchen die Kommunen, um nicht über die Grenzen ihrer finanziellen Belastbarkeit zu treten.

Reumann meint, man müsse zur Kenntnis nehmen, die Kernforderung, dass man eine verbindliche Risikoabsicherung bekomme sei nicht erfüllt und jetzt müsse man bewerten, wie die Zusage des Landes, dass man für den Fall, dass es Nachfolgeregelungen gibt und für den Fall, dass es eine Landesregelung gibt, auf Priorität 1 gesetzt werde.

Die Argumentation, es gehe um Gleichbehandlung und wenn das Land bei der Regionalstadtbahn die Kommunen absichere, müsste es das auch für andere Projekte tun und das sei nicht zu leisten, lässt Reumann nicht gelten.

Wenn dem so wäre, hätte er großes Verständnis für das Land. Aber genau das sei nicht der Fall, denn die Regionalstadtbahn sei das einzige Projekt in Baden-Württemberg, das beide Bereiche, nämlich den DB-Anteil und den kommunalen Teil untrennbar miteinander verbinde, erklärt Reumann.

Jetzt sind die Kreistage in Reutlingen und Tübingen gefragt. Die Möglichkeiten sind überschaubar: Entweder die weiteren Planungen aussetzen, bis im Jahr 2020 feststeht, wie es mit der Förderung vom Bund aussieht oder aufs Prinzip Hoffnung setzen, dem vertrauen was das Land in Aussicht stellt und schrittweise weiterplanen. Der Reutlinger Kreistag entscheidet am Montag.

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