Zug, Eisenbahn, Bahn | Bildquelle: RTF.1

Baden-Württemberg:

Ausgangssperre: Nur wenige Ausnahmen für Reisende

Stand: 23.12.20 15:59 Uhr

Wer aktuell zwischen 20 Uhr und 05 Uhr hierzulande in den Zug oder den Flieger steigen möchte, der kann das wegen der in Baden-Württemberg geltenden Ausgangssperre nur aus einem triftigen Grund tun. Als triftiger Grund zählt auch, wenn ein Zug oder Bus sich verspätet und ein Fahrgast deshalb auch noch nach 20 Uhr unterwegs ist.


Auch die Durchreise zählt als triftiger Grund.

Wer vor dem Inkrafttreten der Ausgangssperre ein Ticket für ein Verkehrsmittel gebucht hat, kann seine Reise ebenfalls antreten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Umbuchung, beispielsweise aus Kostengründen, unzumutbar ist.

An den Weihnachtsfeiertagen vom 24. bis zum 26. Dezember wird es auch möglich sein, zwischen 20 Uhr und 05 Uhr zu reisen. Dadurch möchte die Landesregierung sicherstellen, dass niemand an Weihnachten alleine sein muss.

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