GI-Geschäftsführer Daniel Krupka betont: „Wer ernsthaftes Interesse an der Beteiligung der Zivilgesellschaft und Verbänden am Gesetzgebungsprozess hat, muss auch für Rahmenbedingungen sorgen, die dies ermöglichen. In solch kurzer Zeit ist eine ernsthafte Beteiligung insbesondere zivilgesellschaftlicher Akteure schlichtweg nicht möglich. Deshalb fordern wir eine wirkliche und auch für Vereine und Verbände umsetzbare Beteiligung, statt der Simulation von Partizipation, die wir in letzter Zeit immer öfter erleben durften."
Die Beteiligung von Zivilgesellschaft und Verbänden an Gesetzgebungsprozessen ist ein elementarer Bestandteil unserer Demokratie. Deshalb ist in § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) auch eine „möglichst frühzeitige" Zuleitung an Verbände vorgesehen. In der Realität sieht es allerdings häufig so aus, dass Stellungnahmen zu Gesetzesvorschlägen in weniger als drei Arbeitswochen – teilweise von gerade einmal wenigen Werktagen – erwartet werden.
Die Unterzeichner – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., Transparency International Deutschland e.V., Stiftung Neue Verantwortung, eco – Verband der Internetwirtschaft e. V., Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi), Chaos Computer Club (CCC), u.v.a. fordern längere Kommentierungsfristen von mindestens vier Arbeitswochen sowie eine Orientierung an der Länge eines Gesetzentwurfes. Wir schlagen vor: Pro 50 Seiten, je eine Woche Bearbeitungszeit.
Neben längeren Fristen fordern die Unterzeichner die Bereitstellung von Synopsen, die Veröffentlichung der Referentenentwürfe sowie eine Öffnung des Kommentierungsprozesses.
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