Für sie gibt es nun zehn Monate auf Bewährung und jeweils 10.000 Euro Strafe.
Die neun Hautärzte aus Reutlingen, Tübingen, Metzingen und Pfullingen hatten Kassenpatienten mehrmals einer Laserbehandlung an Feuermalen unterzogen und sich beim Abrechnen abgewechselt. Laut der Kassenärztlichen Vereinigung dürfen Kassenpatienten sich aber nur einmal im Leben ohne Zuzahlung an einem Feuermal behandeln lassen.
Durch den Betrug entstand bei der Kassenärztlichen Vereinigung ein Schaden von rund 1,3 Millionen Euro.