Herzdruckmassage | Bildquelle: obs/Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI)/BDA/DGAI

Erste Hilfe:

Ersthelfer sind automatisch unfallversichert - auch für Sachschäden

Stand: 16.12.20 11:43 Uhr

Auch im Lockdown sollte Zivilcourage nicht zu kurz kommen: Menschen, die in einer Notsituation Hilfe leisten, sind bei der Unfallkasse Baden-Württemberg gesetzlich unfallversichert.

Menschen, die Erste Hilfe leisten oder beherzt eingreifen, um andere in einer Notsituation zu retten oder zu schützen, tragen manchmal selbst Verletzungen davon: körperliche, manchmal auch seelische Belastungen, die oft sehr viel später auftreten. Viele wissen jedoch nicht, dass sie als Hilfeleistende bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) unfallversichert sind.

Hilfeleistende stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser Schutz ist kostenfrei und besteht automatisch: eine gesonderte Versicherung muss dafür nicht abgeschlossen werden, ein Antrag ist nicht erforderlich. Die Versicherung besteht automatisch dadurch, dass jemand einer anderen Person in einer Notsituation hilft.

Siegfried Tretter, Geschäftsführer der UKBW betont: „Wir sind für Sie da, wenn Sie aufgrund ihres Hilfseinsatzes körperliche oder psychische Unterstützung benötigen oder durch Ihr Eingreifen Sachen beschädigt wurden – Ihre Sicherheit und Gesundheit haben für uns oberste Priorität".

Der Versicherungsschutz besteht bei allen Tätigkeiten, die mit der Hilfeleistung verbunden sind. Versichert sind Menschen, die zum Beispiel eine andere Person bei einem Angriff verteidigen oder schützen, Erste Hilfe bei einer verunfallten Person leisten oder eine ertrinkende Person aus einem See retten.


Was tun, wenn beim Helfen etwas passiert?


Sollten Hilfeleistende nach ihrem Eingreifen selbst ärztliche Hilfe benötigen, sollten sie dem behandelnden Arzt mitteilen, dass sie sich die Verletzung zugezogen haben, als sie jemand anderem geholfen haben. Hilfeleistende sollten die Situation möglichst genau schildern, vielleicht sogar auf andere Helferinnen und Helfer oder Zeugen vor Ort verweisen können. Wenn Hilfeleistende körperliche oder psychische Unterstützung brauchen, sollten sie sich schnellstmöglich bei der UKBW oder bei einer Durchgangsärztin oder einem Durchgangsarzt (D-Ärzte) melden. Dies sind besonders qualifizierte ärztliche Partner der gesetzlichen Unfallversicherung.


Die Unfallkasse Baden-Württemberg ist mit über vier Millionen Versicherten einer der größten
Unfallversicherungsträger im Kommunal- und Landesbereich in Deutschland. Beschäftigte einer Kommune oder beim Land Baden-Württemberg sind während ihrer Arbeit und auf dem Weg dorthin bzw. wieder zurück bei der UKBW gesetzlich unfallversichert. Auch Schüler, Kitakinder, Studierende oder Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind Versicherte bei der UKBW. Hierzu bedarf es keiner Anmeldung oder Beitragszahlung von Versichertenseite. Die Versicherung erfolgt durch die Tätigkeitsausübung.

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