Es könnte beispielsweise eine Ausgangssperre zwischen 21:00 Uhr und 05:00 Uhr in Kraft treten. Wer seine Wohnung dann verlassen will, der kann das dann nur aus einem triftigen Grund machen, beispielsweise für einen Einsatz beim Rettungsdienst. Auch Friseursalons, Barbershops, Solarien und Sportstätten müssten dann schließen.
Schulen könnten auch von den Schließungen betroffen sein. Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, appellieren die Verantwortlichen beim Gesundheitsamt nochmal an die Bevölkerung, die persönlichen Kontakte einzudämmen. Infizierten Personen raten sie, die Namen und Kontakte der Personen aufzuschreiben, die sie zwei bis drei Tage vor Symptombeginn getroffen haben.
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