Für den Schutz der europaweit bedeutsamen Streuobstbestände als Hotspots der biologischen Vielfalt hat das Land eine hohe Verantwortung. Als Ergebnis der Verhandlungen zur Beendigung des Volksbegehrens sind Streuobstbestände ab einer Größe von 1.500 Quadratmetern seit 1. Oktober 2020 gesetzlich unter Schutz gestellt. Neben der Gefahr vor Überbauung durch Neubaugebiete, gegen die der gesetzliche Schutz vor allem wirken soll, bedroht aus Sicht des NABU vor allem die fehlende Bewirtschaftung die Zukunft der Streuobstbestände.
So betont Eberhardt-Schad, dass es zusätzliche Hilfen brauche, um den Niedergang der Bestände durch Überalterung zu stoppen. In einer Studie hatte der NABU zusammen mit 14 weiteren Verbänden bereits 2019 konkrete Vorschläge für den besseren Schutz von Streuobstwiesen unterbreitet. Für Maßnahmen wie die aufwändige Bewirtschaftung der Wiesen müssten danach insgesamt 9,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.
Der beste Schutz sind laut Eberhardt-Schad begeisterte Stücklesbesitzerinnen und -besitzer, die ihre Obstwiesen pflegen und die Ernte nutzen. Außerdem seien auch Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig, die Streuobstprodukte aus der Region kaufen und die vielen Streuobst-Aufpreis-Vermarktungsprojekte so direkt unterstützen. Denn diese würden dem Obstlieferanten einen höheren Preis bezahlen und so dafür sorgen, dass sich das Aufsammeln von Streuobst wieder mehr lohne.
Quelle: PM NABU Baden-Württemberg
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