Herbstliche Musiktage | Bildquelle: RTF.1

Hörakustiker:

Anspruch auf Hörgeräte ohne Aufzahlung bei Schwerhörigkeit

Stand: 10.11.20 15:57 Uhr

Gesetzlich Versicherte haben im Fall einer Schwerhörigkeit den Anspruch auf eine für sie zuzahlungsfreie Versorgung. Es fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro an.

Moderne Hörsysteme bieten laut Bundesinnung der Hörakustiker viele Zusatzfunktionen. So lassen sich Hörsysteme beispielsweise mit dem Smartphone steuern, per Bluetooth mit dem Fernseher verbinden oder bieten eine - besonders für Sportler interessante - Windgeräuschunterdrückung. Die Liste der Möglichkeiten ist lang - über die vielfältigen Zusatzfunktionen informiert der Hörakustiker vor Ort. Solche zusätzlichen und über den optimalen Ausgleich des Hörverlusts hinausgehenden Optionen werden von der Versichertengemeinschaft nicht finanziert. Wünscht der Kunde diese, fallen private Mehrkosten an.

Die größte und vor allem repräsentative Versichertenbefragung der gesetzlichen Krankenversicherungen mit über 3.000 Hörsystemträgern in Deutschland hat belegt, dass die Versicherten außerordentlich zufrieden mit ihrer Hörsystemversorgung sind. Und das unabhängig davon, ob sie sich für ein Hörsystem mit oder ohne private Zuzahlung entschieden haben.

Fast 90 Prozent der Befragten gaben an, dass sie über die Möglichkeit einer aufzahlungsfreien Versorgung informiert wurden. Dabei haben 30 Prozent derjenigen, die sich für eine private Zuzahlung entschieden haben, weniger als 250 Euro je Ohr privat zugezahlt. Wenn das über den gesamten Versorgungszeitraum von sechs Jahren betrachtet wird, bedeutet das Kosten von weniger als 40 Euro pro Jahr, umgerechnet 3,50 Euro pro Monat. Und über 80 Prozent derjenigen die privat zugezahlt haben, empfanden die Entscheidung für eine private Zuzahlung auch nach längerer Zeit als richtig. Die Kundenzufriedenheit belegt aus Sicht der Bundesinnung der Hörakustiker, wie gut die Beratung der Hörakustiker hinsichtlich der individuellen Bedürfnisse der Kunden ist.

Insbesondere im internationalen Vergleich falle auf, dass die Versicherten in Deutschland von den Wahlmöglichkeiten profitieren, ohne dafür unverhältnismäßig belastet zu werden. In der Schweiz beispielsweise beträgt die durchschnittliche Zuzahlung 1.700 Euro je Ohr. Von solchen Kosten ist man in Deutschland in der Regel weit entfernt.

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