Straßenverkehr | Bildquelle: RTF.1

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LED-Retrofits in Autoscheinwerfern nicht erlaubt

Stand: 10.11.20 12:48 Uhr

Autoscheinwerfer auf LED umrüsten: Die passenden Ersatzteile sind leicht erhältlich und lassen sich meist problemlos einbauen. Doch diese sogenannten LED-Retrofits sind oft nicht für den Straßenverkehr in Deutschland und anderen europäischen Ländern zugelassen.

Wenn am Fahrzeug eine Glühbirne kaputt ist oder ihnen das Licht zu schwach ist, greifen Autofahrer gerne zu LED-Retrofits. Sie halten länger und leuchten die Umgebung besser aus. In der Regel passen sie zudem bequem in die vorhandene Fassung.

Allerdings sind sie hierzulande und in anderen EU-Staaten bis auf wenige Ausnahmen verboten: "LED-Retrofits passen nicht in allen Autos zu den vorhandenen Linsen und Reflektoren. Das könnte andere Verkehrsteilnehmer gefährden", erklärt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. Zudem gilt: Die Zulassungsbehörde genehmigen Scheinwerfer grundsätzlich immer mit den dazugehörigen Leuchtmitteln. Birnen dürfen also nicht beliebig verändert werden.

Wer sein Auto mit nicht zugelassener Beleuchtung nachrüstet, muss mit einem Verwarn- oder Bußgeld rechnen. "Kommt es zu einem Unfall, ist im schlimmsten Fall sogar der Versicherungsschutz gefährdet", sagt Kretschmer. Wer trotzdem auf LED-Licht umsteigen möchte, muss den kompletten Scheinwerfer erneuern lassen.

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