Den Ergebnissen zufolge, die der Rheinischen Post vorliegen, schwankt der Anteil des charakteristischen Fruchtpürees zwischen 16 und 75 Prozent. Bei 60 Prozent der geprüften Produkte war der Gesamtgehalt an Frucht- und Gemüsepüree nicht eindeutig zu ermitteln.
Bei knapp einem Drittel (28 Prozent) werben die Hersteller auf den Etiketten mit Zutaten, die beispielsweise nur einen Anteil von 0,05 Prozent der Produktzusammensetzung ausmachen. Das Problem aus Sicht der Verbraucherschützer: Der Begriff Smoothie ist nicht klar definiert, was zur Täuschung der Verbraucher etwa bei der Zusammensetzung der Zutaten einlädt.
"Smoothies sollten in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs klar geregelt werden", forderte daher Anne Markwardt, Teamleiterin Lebensmittel beim vzbv. "Wir gehen davon aus, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine dickflüssige Konsistenz und einen hohen Anteil an hochwertigem Fruchtpüree erwarten, wenn sie zu den vielfach teureren Smoothies anstelle eines Saftes greifen", so Markwardt.
"Damit Verbraucher beurteilen können, ob die Smoothies ihr Geld wert sind, sollte der Gehalt an Fruchtpüree immer gekennzeichnet sein." Zudem üben die Experten Kritik, weil in einem Fünftel der Smoothies Koffein oder Guarana enthalten waren und dies etwa für Schwangere oder Kinder nicht empfehlenswert ist.
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