"Neue Spielregeln für digitale Medien"
"Neue Spielregeln für digitale Medien": Mit dieser Überschrift begrüßte die baden-württembergische Landesanstalt für Kommunikation (LFK ) das Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags. Mit der Zustimmung des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern wurde der Medienstaatsvertrag (MStV) mittlerweile in allen Bundesländern von den Landesparlamenten bestätigt.
Der neue Staatsvertrag ersetzt den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag: Er "beinhaltet konkrete und zukunftsweisende Regelungen für Online-Plattformen und -Dienste, um den tiefgreifenden Veränderungen der Medienwelt durch die Digitalisierung gerecht zu werden", so die LfK.
LfK begrüßt Entscheidung - "Mut für eine effektive Medienregulierung"
LfK-Präsident Dr. Wolfgang Kreißig begrüßt die Entscheidung der Länder und freut sich auf die Umsetzung der Vorgaben des MStVs: „Als staatsfern agierende Landesmedienanstalt werden wir dafür Sorge tragen, dass die neuen Regeln eingehalten werden und sich Nutzerinnen und Nutzer gerade auch aufgrund der neuen Transparenzvorgaben zukünftig noch souveräner im digitalen Raum auf Plattformen und sozialen Netzwerken bewegen können."
LfK-Präsident: Dr. Wolfgang Kreißig
Im ersten Schritt sei es nun die Aufgabe der Landesmedienanstalt, "die abstrakten Regelungen des Staatsvertrags in der Praxis umzusetzen und mit Leben zu füllen. Das werden wir tun, im Dialog mit der Branche, aber zugleich mit Mut und festem Blick für die Intention des Gesetzgebers." Die Medienanstalten arbeiten der LfK zufolge bereits seit dem Frühjahr an Satzungen zur Konkretisierung des MStVs.
Ausweitung auf neue Geräte
Der Medienstaatsvertrag weite die bisherige Plattformregulierung auf neue Geräte wie Smart-TVs und Smart-Speaker aus, um so den diskriminierungsfreien Zugang zu und die Auffindbarkeit von Medienangeboten sicherzustellen", schreibt die LfK in ihrer Pressemitteilung: "Auch werden Medienintermediäre wie Suchmaschinen, soziale Netzwerke oder News-Aggregatoren durch die neuen Regelungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt verpflichtet."
Regelungslücken geschlossen - Meinungsvielfalt gesichert
Kreißig, der zugleich auch Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) ist, erläuterte in einer Presseinfo der DLM weiter: "Mit der Einbeziehung von Medienintermediären, Medienplattformen und Benutzeroberflächen sind nun Regelungslücken zur Sicherung der Meinungsvielfalt geschlossen. "Die Medienanstalten stehen bereits in einem intensiven Austausch mit der Branche, um den Staatsvertrag nun zeitnah durch passendes Satzungsrecht für die Rechtsanwendung in der Praxis zu unterlegen."
Nutzer proftieren direkt
Neuerungen wie die leichte Auffindbarkeit von Inhalten auf Benutzeroberflächen von TV-Geräten, die Transparenz von Suchalgorithmen oder die diskriminierungsfreie Darstellung von Medieninhalten auf Plattformen und sozialen Medien wie Facebook, Google & Co. würden sich, so Kreißig, bei den Nutzerinnen und Nutzern direkt bemerkbar machen. Auch gegen Desinformation im Netz biete der Medienstaatsvertrag eine verbesserte Handhabe.
Neue Regelungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt
Dr. Wolfgang Epp, Vorsitzender des Medienrates der LfK, dem Aufsichtsgremium der Landesanstalt, sieht
LfK-Medienratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Epp
in den neuen Regeln für Online-Plattformen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der freien Meinungsbildung:
„Als plural besetztes Gremium ist es dem Medienrat ein besonderes Anliegen, eine Vielfalt an Meinungen und medialen Inhalten sicherzustellen."
Mit dem Medienstaatsvertrag hätten die Bundesländer einen wichtigen Schritt in Richtung eines zukunftsfähigen Ordnungsrahmens gemacht:
"Es werden nun gezielt Marktakteure adressiert, die aufgrund ihrer besonderen Rolle als digitale Gatekeeper einen erheblichen Einfluss auf den Prozess der freien Meinungsbildung ausüben", so Epp.
Der Medienratsvorsitzende ist zugleich Hauptgeschäftsführer der IHK Reutlingen, die für die baden-württembergischen IHKs federführend das Themenfeld Medienpolitik verantwortet.
Dr. Werner Schwaderlapp - LfM NRW
"Verantwortlichkeit zukunftsgerichtet wahrnehmen"
Prof. Dr. Werner Schwaderlapp, Vorsitzender der Gremienkonferenz der Landesmedienanstalten (GVK) und zugleich Vorsitzender der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, sagte zum neuen Medienstaatvertrag:
„Dank der Entscheidung der Länder kann Meinungsfreiheit und damit Meinungsvielfalt in der digitalen Medienwelt besser geschützt werden."
Schwaderlapp sagte weiter:
"Als unabhängige, staatsferne Aufsicht werden die Landesmedienanstalten die ihnen zugewiesenen Verantwortlichkeiten zukunftsgerichtet wahrnehmen."
Außer Lob für den neuen Medienstaatsvertrag gab es aber auch kritische Stimmen zum jetzt verabschiedeten Vertragswerk:
"Historische Chance vertan" - Diskriminierungsfreie Förderung fehlt
Stefan Klarner, Präsident des Fernsehverbandes VdiF, beurteilt den neuen Staatsvertrag dagegen differenziert: "Bei allem Respekt für einige wichtige Regelungen, die mit dem neuen Medienstaatsvertrag auf den Weg gebracht worden sind: Beim Thema diskriminierungsfreie Fernsehförderung hat die Medienpolitik eine historische Chance vertan!"
VdiF-Präsident: Stefan Klarner
Das sei für die VdiF-Fernsehverbandsmitglieder und für viele weitere TV-Veranstalter in der Bundesrepublik gerade während der Corona-Lockdowns besonders bitter: "Die diskriminierungsfreie Förderung für Non-Must-Carry-Fernsehsender fehlt!" so der Fernsehverbandspräsident.
Nicht akzeptable Diskriminierung bei der Fernsehförderung
"Lokale, regionale und landesweite Fernsehveranstalter, die sich aus eigenem unternehmerischen Antrieb gegründet haben, werden bei der Fernsehförderung in einer nicht akzeptablen Weise diskriminiert", erläutert der Diplom-Volkswirt: "Der Medienstaatsvertrag hätte diesen - aus Sicht unseres Fernsehverbandes - unhaltbaren Zustand heilen können!"
Klarner sagte weiter: "Offenbar hat die mit dem Staatsvertrag befassten Medienpolitiker auf halbem Weg der Mut zum großen Wurf verlassen: Nämlich der Mut, diesen schon lange überfälligen Schritt im neuen Medienstaatsvertrag zu verankern."
Für den Fernsehverbands-Präsidenten besonders ärgerlich: "Die notwendige Öffnungsklausel für eine Inhalteförderung war im Entwurf des Staatsvertrags bereits enthalten. Sie war in Klammer gesetzt und wurde dann wieder gestrichen", so Klarner: "Die Bundesländer haben eine entscheidende Weichenstellung vertan. Das ist ein Schritt rückwärts!"
Modernes Landesmediengesetz: "Entwurf liegt beim Staatsministerium fix und fertig in der Schublade"
Aber auch in der baden-württembergischen Mediengesetzgebung fehle der große Wurf, so Klarner: "Bei der jüngsten Novellierung m Frühjahr 2020 habe es Baden-Württemberg versäumt, die diskriminierungsfreie Inhalteförderung im Landesmediengesetz zu verankern:
"Dabei liegt im Staatsministerium Stuttgart schon seit 2019 ein vollständig neu aufgesetzter Entwurf für ein modernes Landesmediengesetz auf dem Tisch. Inklusive Öffungsklausel für diskriminierungsfreie Inhalteförderung. Detailliert und verabschiedungsreif ausgearbeitet durch die zuständigen Fachabteilungen der Landesanstalt für Kommunikation", so Klarner.
Notdürftige Reparatur statt großer Wurf
Das Staatsministerium habe - "warum auch immer"- dem Landtag im Frühjahr 2020 als Vorlage zur Novellierung nicht diesen modernen Entwurf, sondern lediglich "die Einfügung eines Satzes [in das alte Landesmediengesetz] als notdürftige Reparatur vorgelegt", bemängelt Klarner.
"Die Hälfte aller Fernsehsender ist förderungsdiskriminiert"
"Alleine in Baden-Württemberg sind die Hälfte der lokalen, regionalen und landesweiten Fernsehsender förderungsdiskriminiert - ihnen ist der Zugang zu jedweden Fernseh-Fördermitteln des Landes und der Landesmedienanstalt vollständig verwehrt. Das muss sich ändern!", so der Fernsehverbands-Präsident.
Quellen: PM LfK / PM LMA / VdiF
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Erstveröffentlichung: 29.10.2020
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