Gastronomie | Bildquelle: RTF.1

Landkreis Tübingen:

Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr

Stand: 24.10.20 10:52 Uhr

Landkreise, die eine Inzidenz von 50 zu 100.000 Einwohnern überschritten haben, müssen nach einem Beschluss des Landes innerhalb von sieben Tage eine Sperrstunde einführen.


Das Landratsamt Tübingen hat deshalb eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen, die seit heute (24.10.2020) gilt.

Im ganzen Landkreis heißt es für alle Gastronomiebetriebe nun Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr. Außerdem dürfen neben Restaurants und Bars auch Tankstellen, Supermärkte und Kioske in diesem Zeitraum keinen Alkohol verkaufen.

Momentan liegt der Inzidenz-Wert im Landkreis Tübingen über 70. Die Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 9. November 2020 außer Kraft oder bereits vorher, sollte der Inzidenz-Wert wieder unter 50 liegen.

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