Wohnungen | Bildquelle: RTF.1

Befristeter Vorteil:

Vermieter können bis zu 20 Prozent mehr abschreiben

Stand: 20.10.20 09:02 Uhr

Die Bundesregierung unterstützt Vermieter, die neuen, bezahlbaren Wohnraum schaffen: Befristet gibt es weitere Abschreibungsmöglichkeiten. Ein Überblick:

Bis zu 5 Prozent auf maximal 2.000 Euro pro Quadratmeter Anschaffungs- oder Herstellungskosten über einen Zeitraum von vier Jahren darf ein Vermieter absetzen - und zwar zusätzlich zu den bereits bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten. Allerdings: Die Auflagen sind komplex, das Angebot zeitlich befristet, berichtet der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V., die die folgenden Informationen zusammengestellt hat.

Entschieden hat der Bundesrat den neuen Steuervorteil für Vermieter im Sommer 2019 und als "Sonderabschreibung nach Paragraf 7b" mit dem Titel "Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau" im Einkommensteuergesetz festgehalten.

Die wichtigsten Voraussetzungen

Sonderabschreibung nach 7b: ein Rechenbeispiel

Herr Müller vermietet ein Haus. Er möchte das Haus um ein Stockwerk erhöhen und auch das Dach ausbauen. Dadurch schafft er neuen Wohnraum in der Größe von insgesamt 240 Quadratmetern, den Herr Müller anschließend vermietet. Die Baukosten pro Quadratmeter liegen bei 3.000 Euro. Der Bauantrag wurde am 1. Oktober 2020 genehmigt.

Folgende Kosten kann Herr Müller durch die Sonderabschreibung nach Paragraf 7b absetzen:

Gesamte Bau-Kosten: 720.000 Euro

Davon förderfähig: 480.000 Euro

Jährliche Sonderabschreibung: 24.000 Euro

Abschreibungszeitraum: vier Jahre

Gesamte Sonderabschreibung: 96.000 Euro

Wichtig: Im Einzelfall kann eine solche Rechnung durchaus komplizierter ausfallen, da in der Regel mehrere Faktoren berücksichtigt werden müssen.

Und: Vermieter können die Sonderabschreibung nach Paragraf 7b - also jährlich bis zu fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten und maximal 2.000 Euro pro Quadratmeter über einen Zeitraum von höchstens vier Jahren - zusätzlich zur AfA absetzen. AfA steht für "Absetzung für Abnutzung" und bedeutet, dass Vermieter ihre Baukosten in Höhe von zwei bis 2,5 Prozent pro Jahr absetzen können.

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