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Karlsruhe:

"Optionskommunen": Bundesverfassungsgericht weist Klage ab

Stand: 07.10.14 21:30 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage mehrerer Kommunen abgelehnt, bei der es darum ging, wieviele Kommunen sich selbst um die Betreuung von Arbeitslosen kümmern dürfen.

An der Klage beteiligt waren unter anderem die Landkreise Tübingen, Calw, Freudenstadt und Sigmaringen. Die Kläger waren gegen die bisherige Regelung, dass der Bund die Zahl der sogenannten "Optionskommunen" festlegt, weil deren gesetzliche Begrenzung willkürlich sei. Zudem - so monierten sie - seien auch die Hürden, Optionskommune zu werden, zu hoch. Seit der Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe 2005 sind die von Arbeitsagentur und Kommunen gemeinsam getragenen Jobcenter für beides zuständig
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