Häftlinge hinter Gitter | Bildquelle: RTF.1

Stuttgart:

Erziehen statt Strafen. Neues Jugendarrestgesetz setzt auf Pädagogik und Resozialisierung

Stand: 07.10.14 21:30 Uhr

Mit einem neuen Jugendarrestgesetz will das Land zukünftig verhindern, dass aus straffälligen Jugendlichen schwerkriminelle Erwachsene werden. Der Entwurf wurde heute in Stuttgart vorgestellt. Er setzt komplett auf erziehungswissenschaftliche Konzepte und Resozialisierung.

600 bis 700 Jugendliche landen pro Jahr im Schnitt für rund vier Wochen in den zwei Jugendarrestan- stalten des Landes, die sich in Göppingen und Rastatt befinden. Dafür, dass aus den in der Regel zwischen 14 und 18 Jahre alten jungen Menschen mit ersten kriminellen Jugendsünden keine Dauerknackis oder gar Schwerverbrecher werden, soll jetzt ein Stück weit auch das neue Jugendarrestgesetz der Landesregierung sorgen. Dieses fuße beim Vollzug des Jugendarests auf einem wissenschaftlich fundierten und pädagogisch ausgerichteten Gesamtkonzept, so Justizminister Rainer Stickelberger. Da orientiere man sich vollkommen am Gedanken der pädagogischen Förderung des jungen Menschens.

Anders also als in Strafanstalten, in denen stark auf den Straf- Sühne- und Repressionsgedanken gesetzt werde, sollten den Jugendlichen hier Angebote unterbreitet und Chancen aufgezeigt werden. Zum einen durch die Förderung der sozialen Kompetenz. Zum anderen sollen in den vier Arrest-Wochen
Informationen und Bildungsangebote im Vordergrund stehen.Das gehe bis hin zu Kontaken mit Unternehmen, Praktika-Angebote oder sogar zur Anbahnung eine Lehrer. Viele der Jugendlichen verfügten zudem über keinen Schulabschluss. Auch das könne dort ein Thema sein.

Dass die Angebote, die viel Freizeitaktivitäten und Sport beinhalten, in der Aussenwirkung als letztliche vergebliche Verständnis- und Kuschelpädagogik rüberkommen könnten, müsse man aushalten, so Minsierpräsident Winfried kretschmann. fest stehe jedenfalls, dass es ein weitverbreiteter Irrtum sei anzunehmen, dass harte strafen eine abschreckende Wirkung entfalten würden. Das zeige grade das Beispiel der USA, wo es ja sogar die Todesstrafe gebe. Einen Verhinderungseffekt habe das aber nicht.

Die Gesetztesdelikte der Insassen von Jugendarrestanstalten reichen in der Regel von wiederholten Ladendiebstählen, über Raub bis hin zu Messerstechereien. Das gesetzte Ziel des neuen Konzepts, so der Justizminister, sei deshalb ganz klar: Erfolg sei erreicht, wenn man die straffälligen jugendlichen amtlicherseits nie wieder als Insassen von Strafvollzugsanstalten sehe.

Das neue Jugendarrestgesetz soll den Jugendlichen indesen noch etwas ganz anderes bieten. Zwar hat der Gedanke der pädagogischen Förderung bisher schon im Alltag faktisch oft eine Rolle gespielt. Jetzt aber sind die Fördermaßnahmen juristisch auch einklagbar.

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