Eine Begründung sei nicht erforderlich, heißt es in einer Pressemitteilung.
Personen, die bereits im aktuellen Adressbruch der Datenweitergabe widersprochen haben, werden automatisch auch in der kommenden Ausgabe nicht veröffentlicht. Der Widerspruch muss bis spätestens am 26. Oktober bei der Stadtverwaltung eingehen. Widersprüche werden nicht telefonisch und nicht per Email entgegengenommen.