Die Wohnungsmarktsituation in Tübingen und den Nachbargemeinden ist angespannt, wobei man Unterschiede machen muss. Während Tübingen eine klassische Mieterstadt ist, liegt in Dettenhausen und Kirchentellinsfurt der Anteil der Eigenheime wesentlich höher. Auch aufgrund von diversen Unternehmensansiedlungen ist die Bevölkerung Tübingens in den letzten Jahren stetig gewachsen. Das spiegele sich auch in den Mieten wider.
Cord Soehlke, Baubürgermeister Tübingen: "2,2% in den letzten 4,5 Jahren hinweg als Steigerung. Man muss da differenzieren, manche Mietverhältnisse sind gar nicht gestiegen und es gibt andere Neuvermietungen, die sind darüber – Mittelwert. Er spiegelt wider, dass Tübingen etwas über den Landesdurchschnitt ist, auf der anderen Seite spiegelt es wider, was wir Wohnungsneubautentechnisch in den letzten Jahren gemacht haben. Wenn wir gar nichts gemacht hätten, lägen wir in einer anderen Liga bei 3 bis 3,5 %. Deshalb kann ich gesamt betrachtend damit leben."Ähnlich wie der Mieterbund sieht auch der Verein der Wohnungseigentümer die praktikable Handhabung des neuen wissenschaftlich erarbeiteten Mietspiegels als großen Erfolg. Jedoch sehen die Wohnungseigentümer ein gewisses Abneigung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften gegenüber privaten Investitionen. Und so hält sich die private Investitionsfreude in Grenzen.
Dr. Helmut Failenschmid, Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Tübingen e.V.: "Die Investitionsfreude bezieht sich in erster Linie, bin ich bereit eine Wohnung von einem Bauträger zu erwerben. Der klassische Eigentümer, der baut, hat Schwierigkeit einen Bauplatz zu finden. Da hapert es schon an der Investitionsfreude – für uns wäre es wichtig gewesen in den vielen letzten Jahren die Möglichkeit Wohnungen zu bauen viel weiter gewesen wäre. Das war viel zu eng und deshalb auch die Preisentwicklung und die Knappheit auf dem Mietwohnungsmarkt."Alle Beteiligten betonen jedoch, dass dieser Kommissionsentwurf noch dem entsprechenden Gemeinderatsgremium vorgestellt werden und darüber abgestimmt werden muss. Wenn die Zusage erteilt ist, soll der Mietspiegel offiziell am 01. Oktober in Kraft treten.
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