Schreiben in der Schule | Bildquelle: Pixabay.com

Baden-Württemberg:

Regeln zum Schulstart

Stand: 08.09.20 13:17 Uhr

Am 14. September startet in Baden-Württemberg wieder die Schule. Das Land stellte nun die aktuelle Corona-Verordung vor, die den kommenden Schulbetrieb regelt.

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes zum Schulstart sieht vor, dass Schüler in Baden-Württemberg während des Unterrichts keine Maske tragen müssen, außerhalb des Klassenzimmers auf dem gesamten Schulgelände ab Klasse 5 aber schon. Wer dies nicht befolgt, dem könne ein Bußgeld von 35 bis 250 Euro drohen. Das Abstandsgebot zwischen den Schülern wird aufgehoben. Diese Regelung gelte allerdings nicht für Lehrkräfte, Eltern oder andere Beschäftigte an Schulen. Beim Singen und Musizieren müsse zu allen Personen zwei Meter Abstand eingehalten werden. Chöre und Orchester werden noch nicht wieder erlaubt. Allgemein gelte, dass der Schulbetrieb so organisiert sein solle, dass sich Schüler aus verschiedenen Klassen und Jahrgangsstufen so wenig wie möglich begegnen. Ein ausreichende Lüftung der Räume, so die wie regelmäßige Reinigung von diversen Flächen sollen ebenfalls durchgeführt werden.
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