Winfried Kretschmann | Bildquelle: BaWÜ

Baden-Württemberg:

Ministerpräsident Kretschmann zum weiteren Vorgehen in der Pandemie

Stand: 28.08.20 18:16 Uhr

Die Zahlen der Corona-Neuinfektionen steigen zu Beginn der zweiten Jahreshälfte in ganz Deutschland wieder an. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder haben am gestrigen Donnerstag das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie besprochen.


Was dies für die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs bedeutet, erläuterte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Rahmen einer Pressekonferenz.

In der ersten Jahreshälfte sei es gelungen Corona in Baden Württemberg gut zu bekämpfen, betonte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Es sei gelungen aus einem Corona-Hotspot eine Region mit niedrigen Zuwachsraten zu machen, dabei habe jeder mit geholfen, dies sei ein großer Erfolg.

Auf diesen Erfolg gelte es nun weiterhin aufzubauen und sich auch weiterhin an die geltenden Hygienevorschriften oder kurz AHA- Regeln zu halten. AHA steht hierbei für Abstand halten, Hände waschen und Alltagsmasken tragen. Das sei insbesondere deshalb so wichtig, da sich das Infektionsgeschehen im Laufe der Sommermonate negativ entwickelt habe so der Ministerpräsident.  Die Infektionszahlen stiegen wieder an und hätten inzwischen ein gefährliches Niveau erreicht, so Kretschmann. Um die Corona-Infektionszahlen wieder zu senken haben sich die Bundeskanzlerin und die Länderchefs auf folgendes Vorgehen geeinigt: Weitere Öffnungsschritte werden vorerst nicht erfolgen. Großveranstaltungen bei denen eine Kontaktverfolgung oder die Einhaltung von Hygieneregeln nicht gegeben sei, sollen bis Ende des Jahres nicht stattfinden.  

Ein weiteres Thema über dass sich Bund und Länder einig wurden, war der Umgang mit Reiserückkehrern aus Risikogebieten. Wer aus einem Risikogebiet einreist muss in Quarantäne und  sich bis September  weiterhin verpflichtend testen lassen.

Der Appell tunlichst nicht  in Risikogebiete zu verreisen richtet sich natürlich an die gesamte Bevölkerung, aber insbesondere Berufstätige müssen nach der Rückkehr mit  Konsequenzen rechenden denn die Regierungschefs waren sich einig, dass es im Falle eines Einkommensausfalls durch die Quarantäne kein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn die wissentliche Reise in ein Risikogebiet vermeidbar gewesen wäre.  

Die Frage die sicher etliche Eltern, wie Kinder kurz vor Ende der Sommerferien in Baden-Württemberg umtreibt lautet: Wie geht es im nächsten Schuljahr weiter? Auch dazu bezog Ministerpräsident Kretschmann Stellung:

Bundesweit gilt an den Schulen Maskenpflicht auf Schulhöfen und Gängen. Sollte es in Bildungseinrichtungen dennoch wieder vermehrt zu Infektionen mit COVID 19 kommen wird für jedes Elternteil fünf Tage länger Krankentagegeld bezahlt, für Alleinerziehende sind es 10 Tage. Außerdem hat der Bund die Entscheidung entschieden den digitalen Schulbetrieb besser auszustatten mit einem Sofortausstattungsprogramm des Bundes in Höhe von 500 Millionen Euro.

Abschließend appellierte der Baden-Württembergische Ministerpräsident noch einmal an die Eigenverantwortung, und die Rolle jedes einzelnen im Kampf gegen die Pandemie. Nur so sei es zu schaffen, dass das Virus nicht mehr die Oberhand gewinne so der Grünen-Politiker.

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