Laut dem Umweltministerium untersage bereits die Landesbauordnung aus dem Jahr 1995 Schottergärten. Dies hätte eine Umgestaltung aller solcher Gärten zur Folge, die nach diesem Jahr entstanden sind.
Das Wirtschaftsministerium gehe allerdings von einem Bestandsschutz aus, weshalb Eigentümer ihre Steingärten nicht beseitigen müssten. Letzten Endes hofft Ministerpräsident Kretschmann, dass sich die Bürger einsichtig zeigen und ihre Gärten insektenfreundlich gestalten würden.