Zum einem werde der Einsatz von Bodycams nun auch in geschlossenen Räumen möglich sein, denn 30 Prozent aller Angriffe auf Polizisten würden in Betriebsräumen und Wohnungen stattfinden.
Zweitens seien die Beamten nun dazu befugt, Personenkontrollen bei Großveranstaltungen und Ansammlungen durchzuführen, die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen, wie z.B. bei Hochrisikofußballspielen.
Außerdem werde das Polizeigesetz an die EU-Datenschutzrichtlinien angepasst, wodurch sich Änderungen im Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen und automatischen Kennzeichenlesesystemen ergeben.