Auch am Tübinger Landgericht gelten die Corona-Regeln. Dementsprechend wurden die beim Prozessauftakt Anwesenden durch schützende Plexiglasscheiben voneinander getrennt.
Die Tübinger Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten, Stefan L. aus Metzingen, vor im Jahr 2018 eine Liebesbeziehung zu einer 15- Jährige aufgebaut zu haben ,und diese über den Nachrichtendienst WhatsApp zum Senden „heißer Bilder" aufgefordert zu haben. Außerdem wird L. beschuldigt die Minderjährige im selben Jahr in seiner Wohnung vergewaltigt zu haben.
Des Weiteren legt die Staatsanwaltschaft L. den Besitz von insgesamt über 100 kinderpornographischer Bildern und Videos zur Last.
Am Vormittag des ersten Verhandlungstages wurde zur Beweisführung ein Chatverlauf zwischen dem Beklagten und der Geschädigten verlesen. Darin forderte L., das Mädchen wiederholt zum Senden von Fotos auf und nimmt Bezug auf tatsächlich stattgefundene und seinerseits gewünschte sexuelle Handlungen mit dem Teenager.
Der Angeklagte wies heute den Vorwurf der Vergewaltigung entschieden zurück. Die Fortsetzung der Verhandlung ist Ende Juli geplant.
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