Literaturpfad botanischer Garten Tübingen | Bildquelle: RTF.1

Rechte und Pflichten:

Beet, Schaukel, Pool - Das dürfen Mieter im Garten

Stand: 09.06.20 19:51 Uhr

Im Sommer ist ein Garten Gold wert - besonders wenn Kinder im Haushalt leben. Doch welche Rechte und Pflichten haben die Mieter bei der Gartennutzung?

Entspannen, Spielen oder Gemüse anbauen: Familien können einen gemieteten Garten fast genauso nutzen wie einen eignen. Dazu gehört, dass sie Gartenzwerge, Sandkästen, Schaukeln oder Spielhäuser aufstellen dürfen. "Auch gegen ein Planschbecken ist nichts einzuwenden, solange die Kinder Ruhezeiten einhalten", sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. Bei der Bepflanzung haben Mieter ebenfalls nahezu freie Hand. "Gemüsegärten, Blumenbeete und Beerensträucher sind kein Problem."

Falls jedoch bereits größere Büsche und Bäume im Garten stehen, darf ein Mieter sie nicht einfach entfernen. "Auch für den Bau eines Gartenschuppens braucht er die Zustimmung des Vermieters, teilweise auch behördliche Genehmigungen", erklärt R+V-Experte Rempel. Zusammengefasst heißt das: Mieter dürfen ohne Zustimmung nur solche Veränderungen vornehmen, die sie bei Auszug mit vertretbarem Aufwand wieder rückgängig machen können.

Gartenpflege ist Sache des Mieters

Normalerweise ist der Mieter zudem verpflichtet, den Garten zu pflegen. Dazu muss er nicht über Fachkenntnisse verfügen oder besonders viel Zeit und Geld aufbringen. "Zumutbar sind zum Beispiel regelmäßig Rasenmähen, Hecke schneiden, Unkraut jäten und Laub entfernen", so Michael Rempel. Über den genauen Umfang der Arbeiten entscheidet die Art und die Anlage des Gartens. Wenn das notwendige Werkzeug wie Rasenmäher, Heckenschere oder Spaten nicht vorhanden sind, muss der Mieter dies selbst besorgen. "Kompliziertere Gartenarbeiten wie Düngen und Bäume schneiden sind jedoch meist Sache des Vermieters, außer es ist etwas anderes vereinbart."

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