Ab dem heutigen Dienstag sollte eigentlich Tempo 120 auf der B28 zwischen Metzingen und Reutlingen gelten. So hatte es die Stadt Reutlingen mitgeteilt, RTF.1 berichtete. Doch jetzt ist dieser Plan umgeworfen worden.
Gegen dieses Vorhaben hat die "Initiative Verkehrsfluss statt Tempolimits – Freie Fahrt fürs Ländle" eine Online-Petition eingereicht, und damit das Stillhalteabkommen in Kraft gesetzt.
Das Tempolimit wird daher vorerst nicht in Kraft gesetzt, denn das Stillhalteabkommen besagt, dass eine noch nicht umgesetzte bzw. vollzogene Maßnahme, gegen die sich eine Petition wendet, bis zum Abschluss des Petitionsverfahrens von der Verwaltung nicht vollzogen werden sollte, um keine Fakten voreilig zu schaffen.
Aus Sicht der Initiative besteht keine Rechtsgrundlage für das geplante Tempolimit, denn eine konkrete Gefahrenlage aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse sei nicht ersichtlich. Die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass der Streckenabschnitt auch ohne Geschwindigkeitsbeschränkung sicher betrieben werden könne. Den kurzen Abschnitt der B28 Metzingen-Reutlingen, in dem ein Tempolimit von 80 km/h bei Nässe gilt, beanstandet die Initiative nicht.
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