Dr. Hans-Ulrich Rülke | Bildquelle: RTF.1

Baden-Württemberg:

Gesetzentwurf - FDP/DVP fordert mehr parlamentarische Kontrolle

Stand: 25.05.20 16:50 Uhr

Die FDP/DVP Landtagsfraktion ist der Auffassung, dass die baden-württembergische Landesregierung nicht weiter im Alleingang Einschränkungen der Bürger- und Freiheitsrechte infolge der Covid19-Pandemie vornehmen dürfe. In einer Videokonferenz stellten der Vorsitzende der FDP/DVP Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und der stellvertretende Vorsitzende sowie rechtspolitischer Sprecher, Nico Weinmann, einen Gesetzentwurf vor, der solche Beschränkungen nur noch mit Zustimmung des Parlaments möglich machen soll.


Erst, wenn es einen Impfstoff gegen das gefährliche Corona-Virus gebe, sei eine Rückkehr zur Normalität möglich,das betonte Ministerpräsident Kretschmann in den vergangenen Wochen immer wieder. Möglicherweise wird es diesen Impfstoff aber vor 2021 gar nicht geben.

„Wir sind der Überzeugung, dass wir nicht hinnehmen können, dass bis 2021 das Land Baden-Württemberg im Wesentlichen von Verordnungen regiert wird. Deshalb ist es notwendig, den Landtag stärker als bisher in die Entscheidungsfindung miteinzubeziehen. Und dafür braucht es eine gesetzliche Grundlage", so Rülke.

Das „Gesetz zur parlamentarischen Kontrolle der Freiheitsbeschränkungen infolge der Covid.19-Pandemie", wie der Entwurf offiziell heißt, soll dem Landtag daher mehr Rechte einräumen.

„Also ein Gesetz auf dessen Basis es möglich ist die Regierung stärker zu kontrollieren. Ein Gesetz, das den Landtag auch ermächtigt, Verordnungen der Regierung zeitnah wieder aufzuheben, wenn man sie für falsch hält", erklärt Rülke weiter.

Dass Rülke Entscheidungen der Regierung für falsch hält, äußert er offenkundig. Er fordert daher, dass das Parlament die letzte Entscheidung haben soll. Bisher kann die Landesregierung ohne Zustimmung des Parlaments Gesetze erlassen. Ein Zustand, der sich dringend ändern müsse, erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion. Nico Weinmann.

„Wir erleben in vielen Bereichen, dass nicht nur die Akzeptanz, sondern eben auch die tatsächliche und rechtliche Ausgestaltung meist hinter den Erwartungen zurückbleibt. Deshalb halten wir es für zwingend geboten, bei den zukünftigen Entscheidungen, das Parlament mit einzubinden. Und um einen Fokus auf die Verhältnismäßigkeit, auf die Maßnahmen, auf die einzelnen Kriterien legen zu können", so Weinmann.

Denn die Verhältnismäßigkeit ist, zumindest für den Vorsitzenden Rülke, nicht immer zu erkennen.

„Wir haben am gestrigen Sonntag in ganz Baden-Württemberg 30 Neuinfektion gehabt und eine einzige verstorbene Person. Ich betrachte das nicht als Infektionsgeschehen, das noch einen Shutdown rechtfertigt", erklärt Rülke.

So sei die aktuelle Lage in Baden-Württemberg für ihn nicht gefährlicher als beispielsweise in Thüringen.

Die Entwicklung in Thüringen und jetzt aktuell in Sachsen zeigt, dass man die Dinge auch anders sehen kann als in Baden-Württemberg. Ich halte das, was da in Ost-Deutschland gerade passiert, sag ich mal so, für sehr sympathisch", gesteht der Rülke.

Durch den Gesetzentwurf erhofft sich die Fraktion, die Rolle des Landtags als dem höchsten Verfassungsorgan des Landes zu stärken.

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