Schulschließung Corona | Bildquelle: RTF.1

Baden-Württemberg:

Volksbegehren für gebührenfreie Kitas unzulässig

Stand: 18.05.20 13:32 Uhr

Das Landesverfassungsgericht in Stuttgart hat heute das von der SPD geplante Volksbegehren für gebührenfreie Kitas für unzulässig erklärt.

Der Gesetzesentwurf, der dem Volksbegehren zugrunde liege, sei nicht mit der Landesverfassung vereinbar, so die Begründung des Gerichts. Die Sozialdemokraten hatten bereits verkündet, dass sie die Gebührenfreiheit weiter verfolgen wollen, egal, wie das Verfahren ausgehen werde.
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