BTHG Bundesteilhabegesetz | Bildquelle: RTF.1

Baden-Württemberg:

Öffnung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Stand: 30.04.20 10:18 Uhr

Ab dem 4. Mai beginnt das Land Baden-Württemberg mit einer schrittweisen Öffnung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.


Sozialminister Manne Lucha sagte am Mittwoch in Stuttgart, dass man den Beschäftigten so behutsam wieder die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen wolle.

Die Öffnung ist zunächst nur auf ein Viertel der Arbeitsplätze beschränkt. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und unter bestimmten Voraussetzungen. So soll einzeln oder in Kleingruppen mit höchstens sechs Personen, die auch sonst in Wohngruppen oder Wohnheimen zusammen leben, gearbeitet werden.

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